Hoffnung für Opfer von teuren Gewerbeauskünften

Wir hatten vor einiger Zeit über Firmen berichtet die an Gewerbetreibende Schreiben schicken in denen diese aufgefordert werden ihre Angaben zum Betrieb zu überprüfen,  gegebenenfalls zu korrigieren und das Schreiben zurückzuschicken. Sehr klein befindet sich dann auf diesem Schreiben der Hinweis, dass man mit Rücksendung einen teuren Vertrag abschließt der  zwei Jahre läuft und mit hohen Kosten verbunden ist. Dieser Hinweis wird oft übersehen, das Schreiben wird  ausgefüllt und zurückgeschickt.  Die Firmen nennen sich Firmenregister, Gewerbeauskunft usw. Für all diejenigen die auf solche Machenschaften hereingefallen sind gibt es nun Hoffnung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Fällen in denen die Entgeltklausel so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass der Kunde diese dort nicht vermuten muss, eine Pflicht zur Zahlung nicht besteht.

Das entsprechende Urteil kann hier heruntergeladen werden.
Christian Sellerbeck Rechtsanwalt

Vorsicht bei Gewerbeauskünften